Anforderungen für gemeinsame
Videonutzung
Für
Gemeinsame Ansicht
ist eine Verbindung über ein
UMTS-Netz (Universal Mobile Telecommunications
System) erforderlich, das auch als Mobilfunknetz der
dritten Generation (3G) bezeichnet wird. Die
Funktionsfähigkeit der
Gemeinsame Ansicht
ist nur in
einem verfügbaren UMTS-Netz gewährleistet. Wenden
Sie sich an Ihren Diensteanbieter, falls Sie Fragen zur
Verfügbarkeit des Netzes und zu den Gebühren für die
Nutzung dieser Anwendung haben. Zur Verwendung von
Gemeinsame Ansicht
müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
• Stellen Sie sicher, dass
Gemeinsame Ansicht
auf Ihrem
Nokia N90 installiert ist.
• Stellen Sie sicher, dass das Gerät für Teilnehmer-zu-
Teilnehmer-Verbindungen eingerichtet ist. Siehe
‘Einstellungen’, S.35.
• Vergewissern Sie sich, dass eine aktive UMTS-
Verbindung besteht und Sie sich innerhalb des
Sendebereiches des UMTS-Netzes befinden. Siehe
‘Einstellungen’, S.35. Wenn Sie die gemeinsame
Anrufen
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Videonutzung innerhalb eines UMTS-Netzes beginnen
und dann in ein GSM-Netz wechseln, wird die
gemeinsame Videonutzung unterbrochen, der
Sprachanruf jedoch fortgesetzt.
• Stellen Sie sicher, dass sowohl der Sender als auch der
Empfänger im UMTS-Netz eingebucht sind. Wenn Sie
einen Empfänger zur gemeinsamen Videonutzung
einladen und das Telefon dieses Empfängers
ausgeschaltet ist bzw. sich der Empfänger nicht in
einem UMTS-Sendebereich befindet, keine
gemeinsame Videonutzung installiert oder Teilnehmer-
zu-Teilnehmer-Verbindung eingerichtet hat, weiß der
Empfänger nicht, dass Sie eine Einladung gesendet
haben. In diesem Fall werden Sie jedoch in einer
Fehlermeldung darüber informiert, dass der Empfänger
die Einladung nicht annehmen kann.